Gibt es Regelungen zu entstandenen Kosten bei Spielausfällen?
Das ist in der Anlage zu der 15-er Bundesligarichtlinie (2018) unter Punkt 4 Absatz 2 geregelt.
Entstehen bei Spielausfällen durch höhere Gewalt Kosten (Fahrkosten, Verpflegungskosten) für eine auswärtige Mannschaft, so werden diese durch alle Vereine der betreffenden Bundesliga-gruppe zu gleichen Teilen aufgebracht.